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Unsere Kompetenzen
Erbrecht
Erben und Erblasser, Stifter und Begünstigte
Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht:
Mit dem Erbfall tritt der Erbe oder die Erbengemeinschaft automatisch in die Fußstapfen des Erblassers. Dabei kommt es zur Gesamtrechtsnachfolge, so dass neben allen Vermögenswerten auch alle Verbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.
Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) bestimmen. Errichtet der Erblasser keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge.
Ansprechpartner
Adelheid Hirt-Kremling
Angestellte Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Familienrecht,
Fachanwältin für Verkehrsrecht,
ADAC-Vertragsanwältin