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Erbrecht

Erben und Erblasser, Stifter und Begünstigte

Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht:

Mit dem Erbfall tritt der Erbe oder die Erbengemeinschaft automatisch in die Fußstapfen des Erblassers. Dabei kommt es zur Gesamtrechtsnachfolge, so dass neben allen Vermögenswerten auch alle Verbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.

Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) bestimmen. Errichtet der Erblasser keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge.

Eine ältere Frau mit kurzen grauen Haaren, die eine rosafarbene Brille und einen grauen Blazer trägt, lächelt sanft in die Kamera vor einem schlichten hellen Hintergrund.
Ansprechpartner
Adelheid Hirt-Kremling
Angestellte Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mann mit kurzen Haaren, Brille und Schnurrbart, der eine dunkle Anzugsjacke und ein weißes Hemd trägt und vor einem schlichten hellen Hintergrund leicht lächelt.
Ansprechpartner
Alexander Molz
Angestellter Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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