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Tierrecht

Tiere

Als Tierrecht bezeichnet man alle gesetzlichen Regelungen, die sich mit Kauf, der Unterbringung, dem Unterhalt oder in irgendeiner sonstigen Weise mit Tieren beschäftigen. So z.B. in Bezug auf die Haltung von Tieren in Mietwohnungen, Ansprüche aus Kaufvertrag, Tierhalterhaftung, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Listenhunde oder Einstufung als gefährlicher Hund, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Tierarzthaftung. Wir vertreten u.a. Züchter, Vereine, Tierärzte, Tierschutzvereine, private und gewerbliche Tierhalter, Geschädigte und stehe Ihnen in allen rechtlichen Belangen rund um das Tier außergerichtlich und gerichtlich zur Verfügung.

Ansprechpartner
Frank Herlan
Angestellter Rechtsanwalt
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